AGB's Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH


Die Tennischule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH bietet verschiedene Kurse, Camps, Ferienlager, Ausbildungen und Events an. Nachfolgend wird der Vereinfachung halber lediglich von Kursen gesprochen, die Regelung gelten aber gleichermassen auch für sämtliche Camps, Ausbildungen und Events der Tennischule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH.

 

Anmeldung und Preise

  • Die Preise verstehen sich in CHF pro Person und Lektion (eine Lektion entspricht je nach Angebot 60 bzw. 90 Min.).
  • Im Preis inbegriffen sind Trainer, Testschläger, Bälle, Platzmiete sowie diverse Trainingshilfsmittel.
  • Bei Gruppenkursen wird die Gebühr im Voraus in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
  • Bei Camps erfolgt die Rechnungsstellung im Voraus. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
  • Einzeltrainings sowie 2er-Kurs werden im Voraus in Rechnung gestellt. Bei fristgerechter Abmeldung (36h im voraus) wird eine Gutschrift erstellt.
    Mit nur einer Abmeldung in einem 2er-Kurs wird dem Kursteilnehmer, welcher am Kurs teilnimmt die Kosten eines Privattrainings minus der bereits geleisteten Kosten für einen 2-er Kurs in Rechnung gestellt.
    Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage.
  • Die Anmeldung verpflichtet den Kunden zur Zahlung des Trainingsgeldes. Das Nichtbezahlen des Trainingsgeldes gilt nicht als Abmeldung.
  • Als Grundlage für die Rechnungsstellung von Saisonkursen gilt der Jahrgang.
  • Sollten zu wenige Teilnehmer für einen Kurs angemeldet sein, behält sich die Tennisschule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Allfällige Zahlungen werden zurückerstattet.

 

Verhinderung/Absage:


Die Anmeldung ist verbindlich. Die Berücksichtigung der Teilnehmer erfolgt nach Anmeldeeingang. Ist die Teilnahme nach Anmeldung aus dringenden Gründen nicht möglich, gelten folgende Regeln:

  • Einzeltraining und Tandemtraining muss bei Verhinderung mindestens 36 Stunden im Voraus abgesagt werden. Wir bitten um eine schriftliche Absage per Mail an info@tennishighschool.ch oder WhatsApp. Wird dies nicht berücksichtigt, wird die Trainingsstunde, inkl. eventueller Platzgebühr in Rechnung gestellt. 
  • Bezahlte, aber nicht besuchte Kursstunden werden nicht zurückerstattet. Die Stunden können, insofern freier Platz, in einer anderen Gruppe nachgeholt oder mit einem Zusatztraining im Sommer beglichen werden. 
  • Bei kurzfristiger Stornierung der Campteilnahme gelten folgende Bestimmungen: Bis 35 Tage vor Beginn = keine Stornogebühr. Bis 15 Tage vor Beginn = 30% Stornogebühr auf den Gesamtpreis. Innerhalb 15 Tagen vor Campbeginn = 50% Stornogebühr auf den Gesamtpreis. Innerhalb 5 Tagen vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen = 100% Stornogebühr auf den Gesamtpreis. Die Rücktrittserklärung ist schriftlich und eingeschrieben an den Veranstalter, Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH, Wichelgasse 17, 3930 Visp zu schicken.

 

Haftung/Gerichtsstand:

 

  • Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. DieTennisschule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH haftet nicht bei Unfällen, Sachbeschädigungen oder Diebstahl, z.B. in den Garderoben. Dies gilt sowohl für Kursteilnehmer wie auch für deren Angehörige bzw. Begleitpersonen. Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie zumindest fahrlässig bewirkt oder verursacht.
  • Gerichtsstand ist Brig-Glis.
  • Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdruck von Schulungsunterlagen, auch auszugsweise, sind vorbehalten. Ohne schriftliche Genehmigung der Tennisschule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH dürfen keine Reproduktionen vorgenommen werden.
  • Die Tennisschule Stefan Schwestermann Tennishighschool GmbH behält sich das Recht vor, den Lehrer/die Lehrerin vertreten zu lassen.
  • Während der Schulferien (Kanton Bern) finden keine Kurse statt.
  • Bei Regen findet das Training nach Möglichkeit in der Halle statt. Bei witterungsbedingtem Trainingsabbruch wird in der verbleibenden Zeit nach Möglichkeit ein Ersatzprogramm durchgeführt oder die fehlende Zeit kompensiert.
  • Wenn keine Kündigung der Zusammenarbeit erfolgt, läuft diese unabhängig von Saisonwechseln automatisch weiter.